Unserer AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Firma Klein GmbH

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Kunden, mit denen wir in ständiger Geschäftsbeziehung stehen. 

§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote erfolgen freibleibend und verlieren nach einem Monat ihre Gültigkeit.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt durch Bestellung durch den Kunden (Angebot) und tatsächliche Ausführung oder Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (Annahme) durch die Firma Klein GmbH.
(3) Dies gilt entsprechend für Bestellungen, die bei unseren Vertretern erfolgen.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie beispielsweise Beschreibungen, Plänen, Zeichnungen und Software behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn wir haben dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 4 Preise
(1 ) Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zzgl. Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
(2) Die Firma Klein GmbH behält sich vor, die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen insbesondere aufgrund von Tarifbeschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten.
(3) Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt und zum Selbstkostenpreis berechnet.
(4) Nach frachtfreier Rücksendung und bei mangelfreiem Zustand werden ⅔ des für Kisten berechneten Betrages wieder gutgeschrieben.
(5) Bahneigene Collico-Behälter sind umgehend zu entleeren und zurückzusenden. Von der Bahn in Rechnung gestellte Mietkosten werden im Falle des Verzugs anteilig für den Verzugszeitraum berechnet werden.

§ 5 Zahlung und Abrechnung
(1)Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung ohne jeden Abzug zu zahlen. Auf Rechnungsbeträge, die innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung beglichen werden, gewährt die Firma Klein GmbH 2 % Skonto. Bei Vorauszahlung und Nachnahme werden 3 % Skonto gewährt.
(2) Bei Neukunden, Auslandslieferungen oder bei Verzug des Kunden behält die Firma Klein GmbH sich das Recht vor, Vorkasse zu verlangen.
(3) Nach 30 Tagen gerät der Kunde in Verzug. Danach ist die Firma Klein GmbH berechtigt 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz als Verzugsschaden geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden behält die Firma Klein GmbH sich ausdrücklich vor.
(4) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers darf nur insoweit geltend gemacht werden, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung und Leistung
(1) Liefer- und Leistungsfristen gelten als Richtwerte und sind nicht verbindlich. Der Beginn der von uns angegeben Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfristen ist der Gefahrübergang gem. § 7 maßgeblich.
(3) Teilleistungen und –lieferungen sind zulässig.
(4) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich in den Fällen, in denen die Firma Klein GmbH auf Grund von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen unverschuldet an der Beschaffung, Herstellung oder Auslieferung der Waren oder der Erbringung der Leistung gehindert ist. Ein wichtiger Grund kann auch die zur Durchführung des Auftrags erforderliche Klärung technischer Fragen sein.
(5) Kommt der Besteller mit der Annahme der Leistung in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Firma Klein GmbH berechtigt, den entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Während des Annahmeverzugs gilt die gesetzliche Regelung des § 300 BGB.
(6) Gerät die Firma Klein GmbH aus Gründen, die sie zu vertreten hat in Verzug, so hat der Kunde das Recht, für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % des Auftragswertes zu verlangen.

§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Moment auf den Besteller über, wenn die Sendung zum Versand aufgegeben oder zum Versand abgeholt wurde.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Firma Klein GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für zukünftige Lieferungen, auch wenn sich die Firma Klein GmbH nicht stets ausdrücklich darauf beruft.
(2) Solange das Eigentum nicht auf den Besteller übergegangen ist, ist er verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Im Falle hochwertiger Güter ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Sofern die Kaufsache mit anderen Gegenständen, die nicht im Eigentum der Firma Klein GmbH stehen verarbeitet wird, erwirbt die Firma Klein GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
(4) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er sich gegenüber der Firma Klein GmbH nicht im Zahlungsverzug befindet. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer tritt der Besteller an die Firma Klein GmbH ab. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung. Auf unsere Aufforderung hin wird der Besteller die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben.
(5) Bei Zugriffen Dritte hat der Besteller auf das Eigentum der Firma Klein GmbH hinzuweisen. Der Besteller hat die Firma Klein GmbH hierüber unverzüglich zu informieren.
(6) Die Firma Klein GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Besteller setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die darauf entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(3) Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vorgenannte Bestimmung gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634 a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der Firma Klein GmbH einzuholen.
(4) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter und ordnungsgemäßer Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern.
(5) Jede Mängelrüge, Mahnung oder Fristsetzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachbesserungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
(6) Im Falle einer berechtigten Mängelrüge wird der Besteller die Firma Klein GmbH durch konkrete Beschreibung des Mangels, durch Gewährung der zur Mängeluntersuchung und –beseitigung vor Ort erforderlichen Zeit und Gelegenheit und erforderlichenfalls durch Ermöglichung der Mängelbeseitigung in unserem Werk unterstützen.
(7) Im Falle der Nachbesserung, Neulieferung oder Rückabwicklung trägt die Firma Klein GmbH die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie die eigenen Untersuchungskosten. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen vorgenannten Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit sich diese erhöhen, weil die von uns gelieferter Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebraucht.
(8) Der Besteller trägt den Mehraufwand, der durch den Verstoß gegen die Verpflichtung aus Abs. 5 oder dadurch verursacht wird, dass die Mängelbeseitigung durch Veränderung der Lieferung oder Leistung erschwert ist.
(9) Die Firma Klein GmbH ist berechtigt eine angemessene Vergütung für die Untersuchung der Sache zu verlangen, sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass kein Mangel vorliegt.

§ 10 Schadensersatz
(1) Die Firma Klein GmbH ist gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Eigenschaftszusicherung, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks sichern, schadensersatzpflichtig. Eigenschaftszusicherungen bedürfen der Schriftform.
(2) Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz und bei Personenschäden bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Produkthaftung
Unsere Produkte sind für die Verwaltung durch Fachleute eingerichtet. Bei einer Weitergabe der Produkte an Dritte hat der Kunde für die jeweils notwendige Produktsicherung, vor allem die Produktinformation zu sorgen. Im Falle eines Produktschadens hat der Besteller diese Pflicht und die Pflicht aus § 9 Abs. 1 zu vertreten.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Wittlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder erweist sich der Vertragsinhalt als lückenhaft, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll diejenige Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Verbraucherinformation:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streubeilegung (OS) bereit, die Sie hier aufrufen können: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind bereit, im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung nach dem VSBG teilzunehmen:  www.verbraucher-schlichter.de/fall-zur-schlichtung-einreichen.

Stand: 02/2017